
Ihr Antrag zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe
So bekommen Sie Hilfe bei den Kita-Gebühren (wirtschaftliche Jugendhilfe) in München und nutzen weitere Fördermöglichkeiten.

Wer kann Hilfe bekommen?
- Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bekommen, erhalten die Unterstützung ohne Einkommensprüfung.
- Eltern oder Alleinerziehende, die die Kita-Gebühren nicht oder nur teilweise bezahlen können. Sie müssen nachweisen, dass ihr Netto-Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Grenze hängt ab von der Familiengröße, den Mietkosten und evtl. Kredite.
Rechenbeispiel wirtschaftliche Jugendhilfe (München)
Netto Familieneinkommen | 3.500 € | 4.500 € | 6.000 € |
Anzahl Haushaltsmitglieder | 3 | 4 | 4 |
Monatsmiete (kalt) | 1.600 € | 1.700 € | 1.900 € |
Wohnfläche | 80 qm | 90 qm | 100 qm |
Zumutbare Belastung | 0 € | 80 € | 519 € |
Kita-Kosten für das Kind | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
Voraussichtlicher Zuschuss | 1000 € | 920 € | 481 € |
Voraussichtlicher Eigenanteil | 0 € | 80 € | 519 € |
Dies ist ein Rechenbeispiel aus dem Orientierungsrechner der Stadt München für die wirtschaftliche Jugendhilfe. Das Ergebnis dient ausschließlich der Orientierung, ob die Beantragung der Förderung aussichtsreich ist. Die tatsächliche Höhe der Förderung kann von den hier angezeigten Ergebnissen abweichen.

Was zahlt die Wirtschaftliche Jugendhilfe?
- Sie übernimmt die die Elternbeiträge ganz oder teilweise für Krippe und Kindergarten
- Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) zahlt direkt an die Kita. Sie selbst überweisen nur ihren Eigenanteil.
- Die Essenskosten müssen separat beantragt werden über das Jobcenter (Leistungen für Bildung & Teilhabe)
In 4 Schritten zur Unterstützung
Schritt | Was? | Wo? |
1 | Formular holen: „Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge“. | Online oder im Sozialbürgerhaus Ihres Stadtteils. |
2 | Notwendige Unterlagen kopieren und Antrag und Kopien abgeben. | Persönlich, per Post oder E-Mail an Ihr Sozialbürgerhaus bzw. die Zentrale Gebührenstelle. |
3 | Rückfragen beantworten. | Das Amt meldet sich, wenn noch etwas fehlt. |
4 | Bescheid bekommen. | Sie erhalten einen Brief mit der Entscheidung und der bewilligten Summe nach Hause- |
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Unten finden Sie eine Zusammenfassung über alle notwendigen Unterlagen. Bitte reichen Sie diese, soweit zutreffend ein. Kontoauszüge allein reichen nicht. Bei nichtselbständiger Tätigkeit reicht der Steuerbescheid nicht aus.
Hinweis: Wenn Sie schon Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, reicht es, wenn Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid einreichen. Weitere Unterlagen über Ihr Einkommen oder Ihre Ausgaben werden nicht benötigt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe?
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist eine Finanzhilfe vom Jugendamt, damit Kinder trotz wenig Geld in die Kita können.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja, die gibt es. Einen Überblick können Sie sich über den Online-Rechner verschaffen.
Zählt Kindergeld oder Kinderpflegegeld mit?
Ja, beides zählt als Einkommen.
Gibt es eine Frist für die Bewilligung?
Ja, sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Kita-Start, die Bewilligung haben, um die Beiträge rückwirkend erlassen zu bekommen.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was nun?
Sie haben 1 Monat Zeit für einen Widerspruch. Wenden Sie sich gern an unser Team.
Brauche ich einen Termin?
Ja, Sie sollten einen Termin vereinbaren. Am besten online.
Ich spreche wenig Deutsch. Was tun?
Kontaktieren Sie das Servicetelefon Sozialreferat: +49 89 233 96833. Hier gibt es Dolmetscher, die Sie unterstützen können oder Sie nehmen eine Vertrauensperson mit, die für Sie übersetzen kann.